Unter Atemschutz versteht man jede Handlung, die darauf zielt, schädliche Einflüsse die über die Atmung in den menschlichen Körper gelangen können, fernzuhalten. Sind in der Umgebungsluft Atemgifte vorhanden oder reicht der Luftsauerstoff nicht aus, ist ein geeignetes Atemschutzgerät zu verwenden. Enthält die Umgebungsluft zu wenig Sauerstoff (weniger als 17 % Vol.) oder sind giftige Gase vorhanden, die durch einen Partikelfilter nicht absorbiert werden können und ist die Konzentration der Atemgifte unbekannt, muss umluftunabhängiger Atemschutz verwendet werden, so genannte Isoliergeräte (Behältergeräte). Da im Einsatz schwer feststellbar ist, ob wirklich genug Sauerstoff in der Umgebungsluft vorhanden ist, kommen bei der Löschgruppe Welver grundsätzlich nur umluftunabhängige Atemschutzgeräte zum Einsatz.
In Welver werden Isoliergeräte Pressluftatmer (PA) der Firma MSA Auer verwendet. Aufgrund der begrenzten Luftmenge ist jedoch die Einsatzzeit meist auf 20 - 35 Minuten begrenzt. Die Einsatzdauer ist abhängig vom Alter des Geräteträgers, von der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Art der Belastung im Einsatz.
Die üblichen Geräte haben Flaschen, in denen die Luft mit 200 bar oder 300 bar gespeichert ist. Die Flaschen können aus Stahl oder aus Kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff bestehen (CFK). Da man die Luft nicht mit diesem hohen Druck einatmen kann, befindet sich vor der Atemschutzmaske ein Lungenautomat, dem ein Druckminderer vorgebaut ist, der die Luft auf auf den so genannten Mitteldruck ca. 5 bar reduziert. Der Lungenautomat ist eine atemgesteuerte Dosiereinrichtung, die den Mitteldruck auf einen vom Menschen atembaren Niederdruck ( im Millibar-Bereich ) reduziert und nur die Luftmenge freigibt, die man einatmet.
Es gibt Lungenautomaten in Normaldruckausführung und Überdruckausführung.
Bei 200-bar-Geräten sind zwei Flaschen mit je 4 Liter Inhalt üblich. Das ergibt 1600 Liter Normalluft (rein rechnerisch weniger) und eine Einsatzzeit von ca. einer dreiviertel Stunde.
300-bar-Geräte haben normalerweise eine Flasche mit 6 Liter oder 6,8 Liter Inhalt. Das ergibt rein rechnerisch ca. 1800/2040 Liter Normalluft. Aufgrund der "van der Waals'schen Kräfte" stehen jedoch auch hier nur ca. 1.650 l Luft zur Verfügung (beim Füllen der Flaschen erwärmt sich die Luft durch den Druckanstieg und wenn die Luft wieder abkühlt reduziert sich der Druck minimal).
Vor dem Anlegen muss der Atemschutzträger das Gerät überprüfen (Sichtprüfung und Einsatzkurzprüfung). Die erfolgt, in dem man zuerst das Flaschenventil öffnet und am Manometer (auch Finimeter bezeichnet) beobachtet ob die Flasche genug Druck hat. Dann wird das Flaschenventil wieder geschlossen. Nun darf der Druckabfall in einer Minute 10 bar nicht überschreiten. Zum Schutz, dass die Luft in der Flasche zu Neige geht, gibt es eine akustische Warneinrichtung in Form einer Signalpfeife, die bei einem Druck von 55 +/- 5 bar zu pfeifen beginnt.
Das Warnsignal ist kein Rückzugssignal.
Über den Lungenautomat wird die Luft langsam abgeströmt bis das Warnsignal zwischen 60 und 50 bar ertönt. So ist die Warneinrichtung überprüft. Nun wird das Flaschenventil komplett geöffnet und das Atemschutzgerät kann angelegt werden. Zum Schluss wird der Lungenautomat mit der Atemschutzmaske verbunden und das Gerät ist einsatzbereit. Wichtig ist auch die durchzuführende Atemschutzüberwachung, regelmäßige Druckkontrolle sowie die Berechnung des Rückzugweges ( das doppelte des Anmarschweges ). Der Rückzug wird truppweise angetreten und richtet sich nach dem Geräteträger mit dem größten Atemluftverbrauch. Obwohl der Atemwiderstand geringer ist als mit Atemschutzfilter muss der Träger trotzdem körperlich geeignet und gesund sein, da es sonst leicht zu Kreislaufproblemen und Schwindelanfällen kommen kann. Des weiteren sorgt die Schutzkleidung des Feuerwehrmannes für einen Wärmestau, weil die Körperwärme nicht über die Schutzkleidung abgeführt wird. Deshalb sollte der Atemschutzgeräteträger vor dem Atemschutzeinsatz genügend Flüssigkeit zu sich nehmen. Im Alter von 18 bis 49 Jahre wird alle 3 Jahre eine ärztliche Untersuchungen nach G 26 durchgeführt. Ab 50 jährlich. Diese Untersuchung ist für den Atemschutzgeräteträger erforderlich.

Die Atemschutzmaske ist eine aus Gummi oder (Silikon) gefertigte Maske, an welche der Lungenautomat das Atemschutzgerätes (Pressluftatmer, oder ein Filter) angeschlossen wird. Man unterscheidet dabei zwischen Normaldruckmaske und Überdruckmaske.
Atemschutzmasken bestehen im wesentlichen aus:
- dem Maskenkörper (aus einer bestimmten Gummimischung gefertigt),
- der Sichtscheibe, die von einem speziellen Dichtrahmen eingefasst wird,
- dem Anschlussstück (für den Lungenautomaten des Pressluft- Atmers oder als Anschluss für ein Filtergerät) mit Einatemventil,
- dem Ausatemventil, der Bebänderung und dem Trageriemen (bei der Feuerwehr teilweise auch Metallbügel; Maske wird am Helm befestigt),
- der Innenmaske,
- und einer Sprechmembran.
Die Funktionsweise
Beginnt der Atemschutzgeräteträger zu atmen, erzeugt er einen Unterdruck in der Atemschutzmaske. Über den Lungenautomaten (Atemgesteuerte Dosiereinrichtung) wird nun vom Druckminderer über den Lungenautomaten entsprechend Luft in die Maske nachgeführt. Dieser Mitteldruck beträgt nach Gerätetyp zwischen (4,5bar- 8,0bar). Die Atemluft gelangt über das Einatemventil in den Maskenkörper und strömt an der Sichtscheibe vorbei. Dieser Effekt verhindert ein Beschlagen der Sichtscheibe. Nun gelangt die Atemluft, über die an der Innenmaske angebrachten Steuerventile, in diese hinein und wird veratmet. Beim Ausatmen schließt das Einatemventil und die Ausatemluft strömt über das Ausatemventil ins Freie. Bei der Überdruckmaske kommt hinzu, dass durch ein Feder belastetet Ausatemventil ein Überdruck von 3,9 mbar in der Maske herrscht. Dadurch können bei Undichtigkeiten der Maske keine Atemgifte in die Maske gelangen. Der Einatemwiderstand ist im Gegensatz zur Normaldruckmaske niedriger. Aber der Ausatemwiderstand wird durch das Feder belastete Ausatemventil leicht erhöht. Beim Gebrauch von Atemschutzfiltern, macht sich der Ausatemwiderstand negativ bemerkbar, weil der Atemschutzgeräteträger mit der Ausatmung diesen Widerstand überbrücken muss. Atmet er nur sehr flach aus, kann sich ein erhöhter Kohlendioxidanteil in der Maske sammeln und nach einer Weile zur Bewusstlosigkeit führen, dem so genannten Airtrapping.